Baden-Württemberg ist mit über 90.000 Bau- und Kunstdenkmälern und über 60.000 archäologischen Denkmälern reich an Kulturellem Erbe. Dieses
Erbe zu bewahren,
sichtbar und
erlebbar zu machen und
für künftige Generationen zu erhalten, ist in Baden-Württemberg qua Verfassung eine Landesaufgabe. Der Ortsbilderhalt unserer Städte und Gemeinden dient der Bildung von Heimatgefühl und von Identität. Mit unseren Denkmalen erhalten sich Geschichte, Ästhetik, aber auch Wissen und Technik aus allen baugeschichtlichen Perioden. Die gesetzliche Verpflichtung zum Erhalt von Kulturdenkmalen spiegelt die Erkenntnis der Einmaligkeit einer jeden Kulturepoche wider. Sie ist Verpflichtung für private und öffentliche Eigentümer gleichermaßen. Das Land Baden-Württemberg ist dabei Impulsgeber für Bewahrung, Weiterentwicklung und Inwertsetzung von Tradition, Architektur, Handwerk, Kunst und Kultur. Der Ortsbilderhalt unserer Städte und Gemeinden dient der Bildung von Heimatgefühl und von Identität. Hierzu gehört auch die „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“. Der bisher noch unbestimmte Rechtsbegriff meint ein ortsbildprägendes, geschichtlich bedeutendes, zeittypisch gestaltetes, bauhistorisch relevantes Gebäude oder Ensemble.
Unser landesweites Netzwerk von im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege hauptamtlich sowie ehrenamtlich Tätigen hat den Denkmalerhalt zum erklärten Ziel. Gleichzeitig wirken unsere Netzwerke auch jenseits von Fachkreisen unmittelbar in die Bevölkerung. Das denkmalnetzBW pflegt eine offene Gesprächskultur, im Dialog auf Augenhöhe. Transparenz, Kooperation und Wertschätzung sind dabei gelebte Werte.