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Baden-Württemberg ist mit über 90.000 Bau- und Kunstdenkmälern und über 60.000 archäologischen Denkmälern reich an Kulturellem Erbe. Dieses Erbe zu bewahren, sichtbar und erlebbar zu machen und für künftige Generationen zu erhalten, ist in Baden-Württemberg qua Verfassung eine Landesaufgabe. Der Ortsbilderhalt unserer Städte und Gemeinden dient der Bildung von Heimatgefühl und von Identität. Mit unseren Denkmalen erhalten sich Geschichte, Ästhetik, aber auch Wissen und Technik aus allen baugeschichtlichen Perioden. Die gesetzliche Verpflichtung zum Erhalt von Kulturdenkmalen spiegelt die Erkenntnis der Einmaligkeit einer jeden Kulturepoche wider. Sie ist Verpflichtung für private und öffentliche Eigentümer gleichermaßen. Das Land Baden-Württemberg ist dabei Impulsgeber für Bewahrung, Weiterentwicklung und Inwertsetzung von Tradition, Architektur, Handwerk, Kunst und Kultur. Der Ortsbilderhalt unserer Städte und Gemeinden dient der Bildung von Heimatgefühl und von Identität. Hierzu gehört auch die „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“. Der bisher noch unbestimmte Rechtsbegriff meint ein ortsbildprägendes, geschichtlich bedeutendes, zeittypisch gestaltetes, bauhistorisch relevantes Gebäude oder Ensemble.

Unser landesweites Netzwerk von im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege hauptamtlich sowie ehrenamtlich Tätigen hat den Denkmalerhalt zum erklärten Ziel. Gleichzeitig wirken unsere Netzwerke auch jenseits von Fachkreisen unmittelbar in die Bevölkerung. Das denkmalnetzBW pflegt eine offene Gesprächskultur, im Dialog auf Augenhöhe. Transparenz, Kooperation und Wertschätzung sind dabei gelebte Werte.

Das denkmalnetzBW wurde als Institution gegründet, um ...

... das Sprachrohr für die Denkmalszene zu sein und den Wert von Denkmalerhalt für Kultur, Klima und Gesellschaft herauszustellen
... den fachlichen Austausch zu fördern und landesweit Strukturen zu schaffen
... Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zu bündeln und aufzubauen, um dem fortschreitenden Verlust des baukulturellen Erbes in der Praxis etwas entgegenzusetzen

Aufnahmeantrag / Beitragsordnung / Satzung

Bei den unten stehenden Dokumenten fehlen noch einige Angaben, da die Vereinsregisternummer noch aussteht. Sobald diese erteilt wird, können die Angaben vervollständigt werden.

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