Mission und Ziele
Das kulturelle Erbe Baden-Württembergs erhalten und weiternutzen
Hierzu gehört neben klassischen Denkmalen auch die „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ – also geschichtlich bedeutende und ortsbildprägende Gebäude oder Ensembles. Sowohl der dauerhafte Erhalt als auch die nachhaltige Weiternutzung dieser historischen Gebäude sind ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz.
Mit unseren Denkmalen erhalten sich Geschichte, Ästhetik, aber auch Wissen und Technik aus allen baugeschichtlichen Perioden. Die gesetzliche Verpflichtung zum Erhalt von Kulturdenkmalen spiegelt die Erkenntnis der Einmaligkeit einer jeden Kulturepoche wider. Sie ist Verpflichtung für private und öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer gleichermaßen. Das Land Baden-Württemberg ist dabei Impulsgeber für Bewahrung, Weiterentwicklung und Inwertsetzung von Tradition, Architektur, Handwerk, Kunst und Kultur.

